Kfz-Haftpflicht - Leistungen im Schadenfall
- Prüft ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- Sorgt für die Regulierung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist
- Wehrt etwa unberechtigte Ansprüche ab. Kommt es zum Rechtsstreit, führt die Versicherungsgesellschaft den Prozess
für den Versicherten und trägt alle Kosten
Deckungssummen - wahlweise versicherbar:
Maximal 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jedoch höchstens 8 Mio. EUR je geschädigte Person
oder
Gesetzliche Mindestdeckung
- für Personenschäden je 2,5 Mio. EUR, bei Tod und Verletzung von drei und mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR
- für Sachschäden 500.000 EUR
- für reine Vermögensschäden 50.000 EUR
Mehr Leistung
Bei uns erhalten Sie folgende Leistungen "serienmäßig"
- Neufahrzeug-Nachlass bei Erstzulassung - ab Vertragsbeginn auf das erste Jahr befristet
- Versicherungsschutz für Mietwagen im europäischen Ausland ("Mallorca Police")
- Rabattretter bei Schadenrückstufung aus SF 25
Profitieren Sie von unserer attraktiven Zweitwagen-Einstufung:
Sie sind bereits mit Ihrem Erstfahrzeug bei der NÜRNBERGER AutoVersicherung versichert? Dann stufen wir Ihr Zweitfahrzeug - wenn alle Fahrer über 23 Jahre sind - in Schadenfreiheitsklasse SF 3 ein.
Oder nutzen Sie unsere günstige Eltern-Kind-Regelung:
Wenn Sie als Elternteil Ihr Fahrzeug bei uns versichert haben, stufen wir den Vertrag Ihres Kindes sofort in Schadenfreiheitsklasse (SF) 2 ein. Das Alter der Nutzer spielt keine Rolle. Übrigens: Die Einstufung ist auch möglich, wenn es sich bei den Kindern um die Ihres Lebenspartners handelt.