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Ihr Versicherungsberater
Christian Todt.

Kontaktieren Sie mich unter
 
Christian Todt,
Tel. 08102/809-26 oder
Mobil 0172-91 60 862.

 

Haftpflicht

Ohne geht nicht!

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um das sogenannte Verkehrsopfer vor den wirtschaftlichen Folgen nach einem Unfall zu schützen.

Haftpflicht

 Kfz-Haftpflicht - Leistungen im Schadenfall

  • Prüft ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • Sorgt für die Regulierung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist
  • Wehrt etwa unberechtigte Ansprüche ab. Kommt es zum Rechtsstreit, führt die Versicherungsgesellschaft den Prozess
    für den Versicherten und trägt alle Kosten

Deckungssummen -  wahlweise versicherbar:

Maximal 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jedoch höchstens 8 Mio. EUR je geschädigte Person

oder

Gesetzliche Mindestdeckung

  • für Personenschäden je 2,5 Mio. EUR, bei Tod und Verletzung von drei und mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR
  • für Sachschäden 500.000 EUR
  • für reine Vermögensschäden 50.000 EUR

Mehr Leistung

Bei uns erhalten Sie folgende Leistungen "serienmäßig"

  • Neufahrzeug-Nachlass bei Erstzulassung - ab Vertragsbeginn auf das erste Jahr befristet
  • Versicherungsschutz für Mietwagen im europäischen Ausland ("Mallorca Police")
  • Rabattretter bei Schadenrückstufung aus SF 25

Profitieren Sie von unserer attraktiven Zweitwagen-Einstufung:
Sie sind bereits mit Ihrem Erstfahrzeug bei der NÜRNBERGER AutoVersicherung versichert? Dann stufen wir Ihr Zweitfahrzeug - wenn alle Fahrer über 23 Jahre sind - in Schadenfreiheitsklasse SF 3 ein.

Oder nutzen Sie unsere günstige Eltern-Kind-Regelung:
Wenn Sie als Elternteil Ihr Fahrzeug bei uns versichert haben, stufen wir den Vertrag Ihres Kindes sofort in Schadenfreiheitsklasse (SF) 2 ein. Das Alter der Nutzer spielt keine Rolle. Übrigens: Die Einstufung ist auch möglich, wenn es sich bei den Kindern um die Ihres Lebenspartners handelt.

 
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